Organisation unserer GemeindeDie Pfarrei und der Pfarrer
Die Gemeinde St. Hubertus gehört seit dem 1. Januar 2023 zur neugegründeten Pfarrei St. Jakobus Berlin - Umland Ost. Seit der Gründung ist Pfarrer Dr. Robert Chalecki Pfarrer der Pfarrei St. Jakobus.
Kirchenvorstand
aus dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Berlin/Fassung vom 1.10.1994:
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt diese.
Er besteht aus:
- dem Pfarrer oder dem vom Erzbischof mit der Leitung der Kirchengemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzendem
- den gewählten KV-Mitgliedern
- den übrigen innerhalb der Kirchengemeinde in der Pfarrseelsorge hauptamtlich tätigen Geistlichen (in unserem Fall noch keiner)
- dem Vorsitzenden des PGR (Pfarrgemeinderat) - nur mit beratender Stimme
Die Zahl der gewählten KV-Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 750 Mitglieder: 4, 2 Ersatzmitglieder werden in Gemeinden bis zu 5000 Mitglieder dazu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten in der Kirchengemeinde ihre Wohnung haben. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tage der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet und seit 1 Jahr sein Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Nicht wählbar sind u.a. bei der Kirchengemeinde beschäftigte Mitarbeiter.
Die Amtszeit dauert 8 Jahre. Nach jeweils 4 Jahren scheidet die Hälfte aus. Beim ersten Mal wird die Reihenfolge durch das Los bestimmt. Die Amtszeit eines Nachrückers endet mit dem Ablauf der Amtszeit des Vorgängers. Wiederwahl ist möglich. Beschlussfähigkeit liegt bei Anwesenheit der Hälfte der gewählten Mitglieder v
Obliegenheiten:
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- Haushaltsplan feststellen - Jahresrechnung prüfen - Vermögensverzeichnis führen - Rendanten (Kassenführung) bestellen |
Anfragen sind zu richten an:
KV der Kath. Kirchengemeinde Pfarrei St. Jakobus Berlin - Umland Ost Elbestraße 46-47 15370 Petershagen
Tel. 033439 / 128 771 Fax 033439 / 128 772
E-Mail: kv [at] st-hubertus-petershagen [dot] de
Pfarrgemeinderat
Der PGR bildet ein Beratungs- und Beschluss-Gremium an der Seite des zuständigen Gemeindeleiters in pastoralen Fragen. Es wird alle 4 Jahre gewählt aus den aktiv in der Gemeinde mitarbeitenden Katholiken, die wählbar und ordnungsgemäß vorgeschlagen sind, aus geborenen Mitgliedern und denen, die der Pfarrer berufen kann.
Entsprechend der Satzung der PGR im Erzbistum Berlin dient er dem "Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heil- und Weltauftrages der Kirche". Aufgaben sind Beratung und Mitwirkung in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen.
Eine lebendige Gemeinde entsteht aber nicht, wenn Engagement nur auf PGR und Hauptamtliche beschränkt bleibt. Der PGR kann zwar anregen, unterstützen, aber aufgerufen ist jeder, etwas in der Gemeinde zu bewegen. Jeder in der Kirche hat seine eigene Verantwortung, die ihm aus dem Glauben und der Taufe zukommt.
Im Zweiten Vatikanischen Konzil heißt es: "die Kirche Christi ist eine Gemeinschaft, in der die Gaben des Heiligen Geistes zwar in unterschiedlicher Weise, aber allen gegeben wurde".
Vorschläge, Anregungen und konstruktive Kritik bis dahin erbeten. |